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Eine lachende Frau sitzt vor ihrem Laptop.

Entdecken Sie unser Ausbildungsangebot

Verwaltungswirt/-in in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (m/w/d)

Was kennzeichnet diesen Beruf?

Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte decken an den Arbeits- und Sozialgerichten ein breites Spektrum verschiedenster administrativer Aufgaben ab. So unterstützen sie in der Regel als Urkundsbeamte in der Geschäftsstelle die Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit. Die Zusammenarbeit mit diesen prägt die Tätigkeit der Urkundsbeamtinnen und -beamten an den Arbeits- bzw. Sozialgerichten, um den Menschen in arbeits- oder sozialrechtlichen Auseinandersetzungen zu ihrem Recht zu verhelfen oder Klarheit über die Rechtslage zu schaffen. 

Eine lachende Frau bekomm einen Ordner gereicht.

Typische Aufgaben

  • Vollzug richterlicher Anordnungen

  • Bearbeitung des Posteingangs

  • Pflege der Stammdaten

  • Erstellung von Ladungen zu Sitzungen

  • Abwicklung des Schriftverkehrs

  • Protokolldienst 

  • Feststellung von Gebühren und Entschädigungen

  • Einsatz erfolgt ggf. auch im Parteiverkehr der Rechtsantragstelle für die Entgegennahme rechtlich bedeutsamer Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern

  • Telefondienst

Laufbahn / Tätigkeitsschwerpunkt

Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen

Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung

Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Einstieg in die 2. Qualifikationsebene


Mindestqualifikation

Qualifizierender Haupt- bzw. Mittelschulabschluss


Vergütung

Während der Ausbildung 1.359,93 € monatlich brutto
(vstl. ab 1. November 2024: 1.459,93 € und ab 1. Februar 2025: 1.509,93 €)

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung Einstieg in die Besoldungsgruppe A6

Mögliche Einsatzbereiche

Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte der Arbeitsgerichte beziehungsweise der Sozialgerichte unterstützen Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Fragen des Rechtsweges. Im Wesentlichen werden Sie als Urkundsbeamte in der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts eingesetzt. In Einzelfällen können sie jedoch auch in der Personal- und Gerichtsverwaltung eingesetzt werden. 

Was sollten Sie mitbringen?

  • Interesse an juristischen Themen und der Arbeit mit Gesetzen
  • Aufgeschlossenes, freundliches Auftreten
  • Engagement und Teamfähigkeit
  • Gute Ausdrucksweise 
  • Schreibfertigkeit in einem Textverarbeitungssystem (muss bis Ende des ersten Ausbildungsjahres nachgewiesen werden)
  • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein

Details zur Ausbildung

Um auf die vielfältigen Aufgaben vorzubereiten, basiert die 2-jährige Ausbildung auf einem dualen System. Fachlehrgänge zur Vermittlung theoretischen Wissens finden an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt direkt bei den Einstellungsgerichten. 

Während Ihrer Ausbildung sind Sie bereits verbeamtet und erhalten den sog. Anwärtergrundbetrag i. H. v. aktuell 1.359,93 € monatlich brutto (ab 1. November 2024: 1.459,93 € und ab 1. Februar 2025: 1.509,93 €; jeweils vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025). Hinzu kommt ggf. noch der sog. Orts- und Familienzuschlag.

Nach bestandener Qualifikationsprüfung erfolgt aufgrund der grundsätzlichen Übernahmegarantie eine Ernennung zur Regierungssekretär bzw. zur Regierungssekretärin im Beamtenverhältnis auf Probe. 

Weitere Informationen, insbesondere zu Ausbildungsablauf, Lernstoff und Prüfung erhalten Sie bei der Akademie der Sozialverwaltung.

Interesse geweckt?

Wenn Sie in Zusammenarbeit mit den Richterinnen und Richtern an einem Arbeits- oder Sozialgericht den Menschen zu ihrem Recht verhelfen wollen und eine entsprechende Ausbildung zum Verwaltungswirt bzw. zur Verwaltungswirtin beginnen möchten, ist die erfolgreiche Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. 

In diesem Auswahlverfahren, auch als „Beamtentest“ bekannt, werden neben einem Test auch die schulischen Leistungen berücksichtigt. Nach bestandenem Test und Übermittlung der Schulnoten erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit Ihrem Gesamtergebnis und Ihrer Platzierung.

Eine Frau sitzt konzentriert an ihrem Arbeitsplatz und liest etwas.

Basierend auf Ihrem Ranglistenplatz und den verfügbaren Stellen werden Sie von der einstellenden Behörde zu einem Vorstellungsgespräch im Rahmen eines strukturierten Interviews eingeladen. Hier haben Sie die Möglichkeit, persönlich zu überzeugen. Nutzen Sie diese Chance – die Arbeitsgerichte bzw. die Sozialgerichte freuen sich bereits auf Sie! Ihr Bewerbungs- und Einstellungsprozess sieht dann so aus:

Grafik des Bewerbungsprozesses
Ein Bild von Testimonial Jessica, Verwaltungswirtin

Das heimatnahe und familienfreundliche Arbeiten im Homeoffice mit flexiblen Arbeitszeiten gefällt mir besonders. Man kann Beruf und Familie sehr gut miteinander vereinbaren.

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Der Freistaat Bayern als
Arbeitgeber

Möchten Sie innovative Technologien vorantreiben? Liegt Ihr Interesse auf den Themen Wirtschaft oder Finanzen? Packen Sie gern an oder planen Sie, sich aktiv für Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes engagieren? Egal, welchen beruflichen Weg Sie einschlagen möchten: der öffentliche Dienst des Freistaates Bayern bietet eine breite Palette an vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten – so ist eine Ausbildung bei uns auch zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt, zum Weintechnologen bzw. zur Weintechnologin oder in der Hygienekontrolle möglich. 

Während Ihrer Ausbildung profitieren Sie übrigens bereits von verschiedenen Vorzügen wie flexiblen Arbeitszeitmodellen, der Sicherheit und Planbarkeit dank eines krisensicheren Jobs und einem geregelten Einkommen. Werden Sie Teil zukunftsweisender Visionen beim größten Arbeitgeber Bayerns und bewerben Sie sich auf eine Ausbildung im öffentlichen Dienst!

Dinge, die sonst nicht unerwähnt bleiben sollten

  • Beamtenstatus ab dem Tag der Einstellung
  • Krisensicherer Arbeitsplatz mit geregeltem Einkommen
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit und breites Aufgabenspektrum
  • Sicherheit und Planbarkeit durch die grundsätzliche Übernahmegarantie 
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Beurlaubungsmöglichkeiten 
  • Diverse Sozialleistungen (z. B. Beihilfe)
  • Behördliches Gesundheitsmanagement

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