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Ein Bild von dem Testimonial Martin, Staatsanwalt

Entdecken Sie die Vielfalt unserer Berufe und Einstiegsmöglichkeiten

Richter/-in und Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin (m/w/d)

Was kennzeichnet diesen Beruf?

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen eine enorme Verantwortung für die Durchsetzung des Rechts und die Sicherstellung von Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Richterinnen und Richter sind einzig und allein dem Gesetz verpflichtet und an keinerlei Weisungen gebunden. Die Aufgaben im richterlichen Bereich umfassen unter anderem die Prüfung verschiedenster Sachverhalte, das Leiten mündlicher Verhandlungen, das Fällen von Urteilen und Beschlüssen und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leiten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und entscheiden eigenverantwortlich über dessen Abschluss. Sie erheben Anklagen vor Gericht und vertreten diese in der Sitzung und verantworten die Vollstreckung der Strafe. Sie arbeiten dabei eng und vertrauensvoll mit der Polizei zusammen. Dies erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, Vielseitigkeit und hohe fachliche Flexibilität, sondern auch Integrität, Empathie und die Fähigkeit, objektive Entscheidungen zu treffen. Dadurch haben Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur Rechtsprechung und zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates zu leisten.

Zwei Frauen in Richtergewand sitzen an einem Tisch und unterhalten sich.

Typische Aufgaben

  • Juristische Bewertung und Entscheidung verschiedener Sachverhalte
  • Im richterlichen Bereich: Sachverhaltsermittlung nach den jeweiligen prozessrechtlichen Grundsätzen, Verhandlungsleitung, Entscheidung in gerichtlichen Verfahren als Einzelrichter oder als Mitglied einer Kammer / eines Senats und Abfassen von Urteilen und Beschlüssen
  • Im staatsanwaltlichen Bereich: Leitung strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht, Strafvollstreckung, enge Zusammenarbeit mit der Polizei 
Laufbahn / Tätigkeitsschwerpunkt

Einstieg im Richterverhältnis auf Probe


Mindestqualifikation

2. Juristisches Staatsexamen


Vergütung

Einstieg in die Besoldungsgruppe R1

Was sollten Sie mitbringen?

  • Breite und präsente Fachkenntnisse
  • Freude am Kontakt zu Menschen sowie sicheres und aufgeschlossenes Auftreten
  • Fähigkeit zur Analyse eines unstrukturierten Sachverhalts auf seine rechtliche Relevanz
  • Belastbarkeit, Fähigkeit zur Konfliktlösung und Verhandlungsgeschick 
  • Objektivität bei der Bewertung widerstreitender Interessen
  • Entscheidungsfreude und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen 
  • Aufgeschlossenheit für den Wechsel von Aufgabenbereichen 
  • Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Fachleuten aller Bereiche
  • Bereitschaft zu selbstständiger und sorgfältiger Tätigkeit
  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge 
  • Ausdrucks- und Argumentationsvermögen
Zwei Personen in Richtergewand.

Interesse geweckt?

Sie sind Volljuristin oder -jurist und möchten eine verantwortungsvolle richterliche Tätigkeit ausüben oder sich als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt für Gerechtigkeit einsetzen? Dann informieren Sie sich einfach nachfolgend, welcher Fachbereich Sie am meisten anspricht! Denn auch wenn ein direkter Einstieg in richterliche Funktionen – wie bspw. an den Arbeits- bzw. Sozialgerichten oder den Finanzgerichten – nicht möglich sein sollte, lohnt sich ein Blick auf die spannenden Einsatzbereiche für Richterinnen und Richter und im staatsanwaltschaftlichen Bereich. 

Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch bereits mit Erhalt der schriftlichen Note des 2. Staatsexamens – also noch vor der mündlichen Prüfung – einreichen. Im Anschluss werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch oder einem strukturierten Interview eingeladen und haben so die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen, Ihre Fähigkeiten zu präsentieren und mehr über Ihre künftige Arbeit zu erfahren. Ist ein Direkteinstieg möglich, könnte Ihr Bewerbungs- und Einstellungsprozess z.B. so aussehen:

das Innere des Obersten Rechnungshofs
Ein Bild von Testimonial Isabella, Verwaltungsinformatikerin

Ich übernehme vom ersten Tag an Verantwortung – für jeden einzelnen Fall, aber auch für Rechtsstaat und Gesellschaft als solche. Staatsanwalt und Richter zu sein, das ist kein gewöhnlicher Beruf. Das ist eine Berufung.

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Mögliche Einsatzbereiche

Für Volljuristinnen und -juristen kommen die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft in Betracht. Ob Sie sich für Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht, Arbeits-, Sozial-, oder Steuerrecht interessieren – es gibt immer eine Position, die zu Ihren Fähigkeiten und Interessen passt. Doch überzeugen Sie sich gerne selbst!

Die ordentliche Gerichtsbarkeit bietet durch ihre Kombination aus einer richterlichen Tätigkeit bei den Zivil- und Strafgerichten sowie einer Arbeit als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin die Möglichkeit, sich mit einer Vielzahl verschiedener Rechtsfragen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beschäftigen. Markenkennzeichen in der Justiz ist dabei der sog. „Laufbahnwechsel“. Im Laufe Ihrer Karriere sind Sie sowohl als unabhängiger, objektiver Richter, als auch bei der Staatsanwaltschaft als Teil der Strafverfolgungsbehörde tätig. Eine Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bietet Ihnen einen umfassenden, abwechslungsreichen Einblick in unser Rechtssystem und die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher Arbeit ab dem ersten Tag.

Einsatzbehörden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

  • Amtsgerichte

  • Landgerichte

  • Staatsanwaltschaften

  • Später ggf. auch Oberlandesgerichte, Generalstaatsanwaltschaften, Bayerisches Oberstes Landesgericht

Mögliche Tätigkeitsfelder innerhalb der Einsatzbehörden 

  • Richtertätigkeit (z.B. im Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht oder bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit)

  • Arbeit bei Staatsanwaltschaft (z.B. Verkehrsabteilung, Kapitalabteilung, Strafvollstreckung)

Details zum Bewerbungs- und Einstellungsprozess 

  • Die Einstellungsnote liegt bei derzeit mind. 8,00 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (deutsche Staatsangehörigkeit, fachliche und persönliche Eignung - einschließlich gesundheitlicher Eignung und Verfassungstreue).
  • Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Die Einstellungen erfolgen fortlaufend. 
  • Vorstellungsgespräche finden in Form eines halbstrukturierten Interviews statt.
  • Ein Dienstantritt ist sowohl bei Gericht als auch bei einer Staatsanwaltschaft möglich. Die Übernahme erfolgt immer im Richterverhältnis auf Probe.

Mehr erfahren 

Als Richterin oder Richter am Verwaltungsgericht entscheiden Sie in gerichtlichen Verfahren als Einzelrichter oder als Mitglied der Kammer. Sie ermitteln den Sachverhalt von Amts wegen, bewerten den Fall juristisch, leiten die mündliche Verhandlung und entscheiden – sofern keine Einigung zustande kommt – über die Klage oder den Antrag. 

Dabei nutzen Sie Ihr juristisches Fachwissen gepaart mit kommunikativen und mediativen Fähigkeiten. Wichtig sind auch Kenntnisse der Vernehmungslehre und interkulturelle Kompetenzen. Zu Ihren Aufgaben gehört es, den nicht rechtskundigen Verfahrensbeteiligten den Prozess und die häufig komplexen rechtlichen Zusammenhänge zu vermitteln sowie ihnen den Rechtsstandpunkt des Gerichts nachvollziehbar darzustellen. Ihr Ziel ist es, Rechtsfrieden durch eine gütliche Einigung oder durch eine gerechte und überzeugende Entscheidung herbeizuführen. Wichtig sind dabei die transparente und faire Gestaltung der Verfahren und eine juristisch fundierte Entscheidung. Nicht selten kommt verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu, da sich staatliche und kommunale Behörden an ihnen orientieren. Verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse betreffen mitunter Fälle von großer politischer oder gesellschaftlicher Tragweite, etwa bei Großvorhaben oder im Asyl- und Flüchtlingswesen.

Der Wechsel zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung ist Bestandteil unseres Personalentwicklungskonzeptes. Wenn Sie als Proberichterin oder Proberichter am Veraltungsgericht in Ihr Berufsleben starten, wechseln Sie – um verschiedene Perspektiven kennenzulernen – nach ein paar Jahren für zwei oder mehrere Stationen in die Allgemeine Innere Verwaltung, bevor Sie als Richterin oder Richter auf Lebenszeit an das Verwaltungsgericht zurückkehren. Dabei legen wir großen Wert auf eine Personalentwicklung, die sich an Ihren Interessen und Fähigkeiten orientiert. Wir unterstützen und fördern dabei im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihre Veränderungswünsche und können durch unsere flächendeckende Präsenz in ganz Bayern auf örtliche Einsatzwünsche eingehen.

Details zu den umfassenden Einsatzmöglichkeiten in der Allgemeinen Inneren Verwaltung finden Sie hier

Einsatzbehörden in der Verwaltungsgerichtbarkeit

  • Sechs bayerische Verwaltungsgerichte in

    • München,

    • Regensburg,

    • Bayreuth,

    • Ansbach,

    • Würzburg und

    • Augsburg

  • Später ist auch ein Wechseln an die Landesanwaltschaft Bayern, und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich

Details zum Bewerbungs- und Einstellungsprozess

  • Bitte schicken Sie Ihre elektronische Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an Sachgebiet-Z2@stmi.bayern.de. Näheres zu Ihrer Bewerbung bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit finden Sie auf der Karriere-Seite des Innenministeriums.

Mehr erfahren 

Als Richter bzw. Richterin in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit erwarten Sie verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten. Die thematische Vielfalt in der Sozialgerichtsbarkeit ist einzigartig und stets mit höchst aktuellem Bezug. In der Arbeitsgerichtsbarkeit wiederum gilt es, die zahlreichen Konflikte im Arbeitsleben durch möglichst befriedigende Lösungen zu beenden, wobei das von Ihnen mit Leben erfüllte Arbeitsrecht auch die Regeln für die Zusammenarbeit in den Betrieben gestaltet.

Ihre Karriere beginnt in der Regel als Referentin am Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales oder einer nachgeordneten Behörde. Generell sind mehrfache Wechsel zwischen Verwaltung und Gericht erwünscht.

Einsatzbehörden in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

  • Arbeitsgerichte

  • Sozialgerichte

  • Später ggf. Landesarbeitsgerichte, Landessozialgericht

  • Details zum Bewerbungs- und Einstellungsprozess 

  • Wenn Sie die Einstellungsnote (mind. 7,5 Punkte im Zweiten Juristischen Staatsexamen) erreicht haben, senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Ihren Examenszeugnissen, Ihrem Abiturzeugnis sowie Ihren Stations- und Arbeitgeberzeugnissen bitte als PDF per E-Mail an bewerbung@stmas.bayern.de.
  • Initiativbewerbungen sind ganzjährig möglich. Die Einstellung der Verwaltungsjuristinnen und -juristen erfolgt fortlaufend.

Mehr erfahren 

Die Finanzgerichtsbarkeit ist „nur“ zweistufig aufgebaut – unter dem Bundesfinanzhof gibt es auf Länderebene lediglich die Finanzgerichte, sodass diese bereits obere Landesgerichte sind. Daher ist ein Direkteinstieg an einem Finanzgericht nicht möglich. Um Finanzrichterin bzw. Finanzrichter zu werden, ist eine mehrjährige Tätigkeit im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat nötig. Sobald Sie im Laufe Ihrer Karriere sodann in die Finanzgerichtsbarkeit wechseln, erlangen Sie nach kurzer Zeit bereits die attraktive Besoldungsgruppe R2.

Einsatzbehörden in der Finanzgerichtsbarkeit

  • Finanzgerichte

Details zum Bewerbungs- und Einstellungsprozess

  • Ein direkter Einstieg beim Finanzgericht ist leider nicht möglich
  • Aber Sie können ganz einfach Ihre Chance auf eine Tätigkeit als Finanzrichterin oder Finanzrichter wahren. Reichen Sie einfach Ihre Online- Bewerbung (> Link) für einen Einstieg als Jurist oder Juristin in die Steuerverwaltung ein und lernen Sie die Vielseitigkeit einer Tätigkeit in der Finanzverwaltung kennen. Sie werden überrascht sein, welche Optionen auf dem Weg ins Richteramt auf Sie warten.
  • Anschließend Teilnahme an einem strukturierten Interview. 

Mehr erfahren 

Der Freistaat Bayern als
Arbeitgeber

Sie haben Ihren Studien- oder Berufsabschluss in der Tasche und möchten nun richtig durchstarten? Sie möchten mit Ihrem Team innovative Technologien in der Bayerischen Verwaltung voranbringen, Menschen helfen oder einen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten? Die zahlreichen Ressorts im Freistaat Bayern eröffnen Ihnen, egal welchen Berufsabschluss Sie mitbringen, viele Möglichkeiten für den optimalen Job. Ob Försterin bzw. Förster, IT-Spezialist oder Bauingenieurin bzw. Bauingenieur – unser Jobangebot ist vielfältig und die Jobs abwechslungsreich. Unterstützen Sie uns bei der Umsetzung zukunftsweisender Visionen und werden Sie Teil des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern. Bewerben Sie sich beim landesweit größten Arbeitgeber!

Dinge, die sonst nicht unerwähnt bleiben sollten

  • Persönlicher Umgang mit Menschen, Sie sind Teil eines starken Teams
  • Abwechslungsreiches Berufsfeld mit täglich neuen Herausforderungen 
  • Interessantes und hoch modernes Arbeitsumfeld
  • Möglichkeiten zur Spezialisierung, gute Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • Von wirtschaftlichen Entwicklungen unabhängiger, krisensicherer Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Homeoffice
  • Freiräume zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
  • Sozialleistungen (z. B. Beihilfe)
  • Behördliches Gesundheitsmanagement

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