Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) in der Staatlichen Sozialverwaltung (m/w/d)
Was kennzeichnet diesen Beruf?
Abhängig von der Einsatzbehörde übernehmen Diplom-Verwaltungswirtinnen und –Verwaltungswirte der staatlichen Sozialverwaltung sehr unterschiedliche Aufgaben. Im Zentrum Bayern Familie und Soziales bearbeiten sie Anträge auf Leistungen wie Familien- oder Elterngeld, beschäftigen sich mit der Feststellung einer Behinderung oder unterstützen Menschen rund um das Thema Schwerbehinderung im Berufsleben. Ihre Kernaufgaben sind die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und die Bearbeitung von umfangreicheren oder komplexeren Anliegen vom Antragseingang bis zur Entscheidung.
Beim Sozialgericht wiederum zählen administrative Aufgaben, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren anfallen, zu ihren Kernaufgaben. Hierunter fällt beispielsweise der Vollzug der Prozesskostenhilfe, die Abrechnung komplexerer Gutachtervergütungen oder die Entgegennahme von Anträgen rechtssuchender Bürgerinnen und Bürger in der Rechtsantragstelle. Auch die Leitung eines Teams kommt in Betracht.
Typische Aufgaben
Am Zentrum Bayern Familie und Soziales:
- Bearbeitung von Anträgen auf bestimmte Leistungen
- Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht
- Unterstützung Menschen rund um das Thema Schwerbehinderung im Berufsleben
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
- Generell: Bearbeitung von umfangreicheren oder komplexeren Anliegen
Am Sozialgericht:
- Festsetzung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
- Vollzug der Prozesskostenhilfe
- Abrechnung von komplexeren Gutachtervergütungen und Entschädigungsanträgen
- Entgegennahme von Anträgen rechtssuchender Bürger in der Rechtsantragsstelle
- Leitung eines Teams in der Geschäftsstelle
- Sachbearbeitung in der Gerichtsverwaltung z. B. im Bereich Personal
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung
Einstieg in die 3. Qualifikationsebene
Fachhochschulreife oder andere Hochschulzugangsberechtigung
Während des Studiums 1.513,85 € monatlich brutto
(ab 1. Februar 2025: 1.563,85 €)
Nach erfolgreichem Studienabschluss Einstieg in die Besoldungsgruppe A9
Mögliche Einsatzbereiche
Nach Ihrem Studium erfolgt Ihr Einsatz in der staatlichen Sozialverwaltung entweder am Sozialgericht oder am Zentrum Bayern Familie und Soziales an den verschiedenen Dienststellen. Während Sie sich im Sozialgericht überwiegend Aufgaben im Bereich des Gerichtsbetriebes und Rund um das Gerichtsverfahren annehmen, liegt der Schwerpunkt Ihrer Arbeit im Zentrum Bayern Familie und Soziales auf der Beratung und Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern sowie auf „klassischen“ Verwaltungstätigkeiten wie die Bearbeitung von Anträgen.
Was sollten Sie mitbringen?
- Interesse an juristischen Themen und der Arbeit mit Gesetzen
- Aufgeschlossenes, freundliches Auftreten
- Freude am Umgang mit Menschen und daran, diesen zu helfen
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
Details zum Studium
Ihr duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt bei der staatlichen Sozialverwaltung dauert drei Jahre und setzt sich aus einem Fachstudium sowie einem Berufspraktikum zusammen. Studierende absolvieren den fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in Wasserburg am Inn. Die berufspraktische Ausbildung findet in den verschiedenen Einstellungsbehörden statt.
Während Ihres Studiums sind Sie bereits verbeamtet und erhalten den sog. Anwärtergrundbetrag i. H. v. aktuell 1.513,85 € monatlich brutto (ab 1. Februar 2025: 1.563,85 €). Hinzu kommt ggf. noch der sog. Orts- und Familienzuschlag.
Nach bestandener Qualifikationsprüfung erfolgt grundsätzlich eine anschließende Ernennung zur Regierungsinspektorin bzw. zum Regierungsinspektor im Beamtenverhältnis auf Probe.
Weitere Informationen rund um den Studienablauf und die Studieninhalte erhalten Sie bei der Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern.
Interesse geweckt?
Wenn Sie ein duales Studium in der Staatlichen Sozialverwaltung aufnehmen möchten, ist die erfolgreiche Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich.
In diesem Auswahlverfahren, auch als „Beamtentest“ bekannt, werden neben einem Test auch schulische Noten berücksichtigt. Nach bestandenem Test und Übermittlung der schulischen Noten erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit Ihrem Gesamtergebnis und Ihrer Platzierung.
Basierend auf Ihrem Ranglistenplatz und den verfügbaren Stellen werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch in Form eines Strukturierten Interviews eingeladen. Dies ist Ihre Gelegenheit, persönlich zu überzeugen. Nutzen Sie diese Chance, sich zu zeigen – die Sozialverwaltung freut sich bereits auf Sie! Ihr Bewerbungs- und Einstellungsprozess sieht dann so aus:
Der Freistaat Bayern als
Arbeitgeber
Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie das gemeinschaftsorientierte Zusammenleben im Freistaat Bayern aktiv mit! In den unterschiedlichsten Ressorts bieten sich diverse Karrierewege, die es Ihnen ermöglichen, Ihren eigenen Schwerpunkt zu setzen:
Ihr Herz schlägt für Themen wie Integration und Gleichstellung, die Entwicklung innovativer Strategien zur landesweiten Digitalisierung oder der Schutz von Klima und Umwelt? Durch die große Bandbreite an den unterschiedlichsten Aufgaben und Herausforderungen haben Sie eine breite Auswahl an einzigartigen beruflichen Perspektiven. Wir freuen uns darauf, Sie schon bald im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern begrüßen zu dürfen.
Dinge, die sonst nicht unerwähnt bleiben sollten
- Regelmäßig Übernahme nach erfolgreichem Studium
- Persönlicher Umgang mit Menschen, Teil eines starken Teams
- Krisensicherer Arbeitsplatz, geregeltes Einkommen
- Beamtenstatus ab dem Tag der Einstellung
- Sozialleistungen (z. B. Beihilfe)
- Gute Aufstiegschancen, lebenslange Weiterbildung
- Viel Abwechslung und ein breites Aufgabenspektrum
- Bei entsprechender Eignung kann frühzeitig Führungsverantwortung als Leitung eines Teams von Urkundsbeamtinnen und -beamten sowie Angestellten übernommen werden