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Ein Bild von dem Testimonial Jessica, Verwaltungswirtin

Entdecken Sie unser Ausbildungsangebot

Verwaltungswirt/-in in der Sozialverwaltung (m/w/d)

Was kennzeichnet diesen Beruf?

Mit einer Ausbildung und späteren Tätigkeit im Zentrum Bayern Familie und Soziales helfen Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte in der Staatlichen Sozialverwaltung Menschen bei den verschiedensten Anliegen. Ganz konkret bedeutet das: Sie tragen beispielsweise dazu bei, dass Familien durch das Eltern- und Familiengeld finanziell unterstützt werden, dass sozial schwache Familien Zuschüsse für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten erhalten oder, dass Opfer von Gewalttaten und Hinterbliebene Leistungen bekommen. Trotz der Vielfalt der Aufgabenbereiche haben Nachwuchskräfte auch die Möglichkeit, sich auf bestimmte Themen zu spezialisieren. 

Eine Familie sitzt lachend auf der Couch und unterhält sich mit einer weiteren Person.

Typische Aufgaben

  • Sachbearbeitung

  • Erteilen von Auskünften

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern

  • Schriftverkehr 

  • Bearbeiten von Anträgen, insb. auf den folgenden Gebieten: Familienleistungen, soziale Entschädigungen, Feststellungen über vorliegende Gesundheitsstörungen und Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

Laufbahn / Tätigkeitsschwerpunkt

Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen

Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung

Fachrichtung Staatliche Sozialverwaltung

Einstieg in die 2. Qualifikationsebene 


Mindestqualifikation

Qualifizierender Haupt- bzw. Mittelschulabschluss


Vergütung

Während der Ausbildung 1.359,93 € monatlich brutto 
(vstl. ab 1. November 2024: 1.459,93 € und ab 1. Februar 2025: 1.509,93 €)

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung Einstieg in die Besoldungsgruppe A6

Mögliche Einsatzbereiche

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist eine wichtige Anlaufstelle für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in bestimmten sozialen Fragen. Innerhalb der Einsatzbehörde haben Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte die Möglichkeit, sich auf verschiedene Einsatzbereiche wie Familie, Schwerbehindertenrecht oder Soziale Entschädigung zu fokussieren.

Was sollten Sie mitbringen?

  • Interesse an juristischen Themen und der Arbeit mit Gesetzen
  • Freude am Umgang mit Menschen und daran, diesen zu helfen
  • Aufgeschlossenes, freundliches Auftreten
  • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
Eine Person ordnet Zettel.

Details zur Ausbildung

Durch die große Bandbreite an möglichen Einsatzbereichen, soll den angehenden Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirten in der Staatlichen Sozialverwaltung bereits während der Ausbildung ein umfangreicher Einblick in die Arbeit der Sozialverwaltung ermöglicht werden. Die 2-jährige Ausbildung vereint dabei Fachtheorie mit Berufspraxis. Die Fachlehrgänge finden an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt, die berufspraktische Ausbildung direkt bei den Einstellungsbehörden. 

Während Ihrer Ausbildung sind Sie bereits verbeamtet und erhalten den sog. Anwärtergrundbetrag i. H. v. aktuell 1.359,93 € monatlich brutto (ab 1. November 2024: 1.459,93 € und ab 1. Februar 2025: 1.509,93 €; jeweils vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025). Hinzu kommt ggf. noch der sog. Orts- und Familienzuschlag.

Nach bestandener Qualifikationsprüfung erfolgt aufgrund der grundsätzlichen Übernahmegarantie eine Ernennung zur Regierungssekretär bzw. zur Regierungssekretärin im Beamtenverhältnis auf Probe. 

Weitere Informationen, insbesondere zu Ausbildungsablauf, Lernstoff und Prüfung erhalten Sie bei der Akademie der Sozialverwaltung.

Interesse geweckt?

Sie möchten in der Staatlichen Sozialverwaltung etwas für die Menschen tun und eine entsprechende Ausbildung zum Verwaltungswirt bzw. zur Verwaltungswirtin beginnen? Dann ist die erfolgreiche Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. 

In diesem Auswahlverfahren, auch als „Beamtentest“ bekannt, werden neben einem Test auch die schulischen Leistungen berücksichtigt. Nach bestandenem Test und Übermittlung der Schulnoten erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit Ihrem Gesamtergebnis und Ihrer Platzierung.

Eine Frau sitzt am Schreibtisch und stempelt einen Zettel.

Basierend auf Ihrem Ranglistenplatz und den verfügbaren Stellen werden Sie von der einstellenden Behörde zu einem Vorstellungsgespräch im Rahmen eines strukturierten Interviews eingeladen. Hier haben Sie die Möglichkeit, persönlich zu überzeugen. Nutzen Sie diese Chance – die Sozialverwaltung freut sich auf Sie! Ihr Bewerbungs- und Einstellungsprozess sieht dann so aus:

Grafik des Bewerbungsprozesses
Ein Bild von Testimonial Jessica, Verwaltungswirtin

Das heimatnahe und familienfreundliche Arbeiten im Homeoffice mit flexiblen Arbeitszeiten gefällt mir besonders. Man kann Beruf und Familie sehr gut miteinander vereinbaren.

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Der Freistaat Bayern als
Arbeitgeber

Möchten Sie sich aktiv für Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes einsetzen? Haben Sie Interesse daran, innovative Technologien durch Forschung voranzutreiben oder liegt Ihr Fokus auf Themen wie der Justiz? Ganz gleich, welchen beruflichen Weg Sie einschlagen möchten – der öffentliche Dienst des Freistaates Bayern bietet eine vielfältige Auswahl an Ausbildungsmöglichkeiten, sei es als Winzerin bzw. Winzer, Finanzwirtin bzw. Finanzwirt oder im Bereich der Veterinärassistenz.

Während Ihrer Ausbildung profitieren Sie übrigens von verschiedenen Vorteilen wie flexiblen Arbeitszeitmodellen, diversen Sozialleistungen und einem geregelten Einkommen. Bewerben Sie sich für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und werden Sie Teil zukunftsweisender Visionen beim größten Arbeitgeber Bayerns!

Dinge, die sonst nicht unerwähnt bleiben sollten

  • Sicherheit und Planbarkeit durch die grundsätzliche Übernahmegarantie 
  • Vielfältige Aufgabenbereiche mit Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Krisensicherer Arbeitsplatz mit geregeltem Einkommen
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Persönlicher Umgang mit Menschen, Teil eines starken Teams
  • Diverse Sozialleistungen (z. B. Beihilfe)
  • Behördliches Gesundheitsmanagement

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