Sei-daBay-FAQ
Ihre Fragen - unsere Antworten.

Allgemeines
Im Bereich „Ihr Einstieg“ finden Sie Informationen über
- Ausbildung
- Duales Studium
- Berufs- oder Quereinstieg
- Praktika, Werkstudententätigkeiten, Studienförderung und Volontariate
Im Bereich „Berufe entdecken“ erhalten Sie Informationen über zahlreiche Berufsfelder, zum Beispiel in Verwaltung, IT, Technik oder Natur- und Umweltschutz. Die Übersicht ist nicht abschließend und zeigt die große Vielfalt der Möglichkeiten beim Freistaat Bayern.
Nein, die vorgestellten Berufe sind nur ein Ausschnitt. Der Freistaat Bayern bietet viele weitere spannende Berufe in ganz unterschiedlichen Bereichen. Die Liste wird regelmäßig ergänzt.
Im Bereich „Aktuelles & Termine“ finden Sie Neuigkeiten rund um die Themen Ausbildung, Studium und Karriere beim Freistaat Bayern. Wenn Sie regelmäßig informiert werden möchten, abonnieren Sie gerne auch unseren sei-daBay-Newsletter.
Stellenangebote
Alle aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie im Bereich „Offene Stellen“. Hier können Sie gezielt nach Ausbildungs- und dualen Studienplätzen, Jobs oder Praktika suchen.
Über 500 bayerische Behörden können ihre Stellenanzeigen auf sei-dabay.de veröffentlichen. Die Bayerische Verwaltung sowie die Bayerische Justiz mit ihren zahlreichen Behörden und Gerichten beschäftigen rund 380.0000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Stellenangebote von kommunalen Arbeitgebern oder der Bundesverwaltung werden auf dem Karriereportal des Freistaates Bayern nicht veröffentlicht.
Offene Stellen werden erst angezeigt, wenn Sie die Suche starten. Bitte klicken Sie dafür einfach auf den Button „Stelle finden“.
Nein. Sie können die Suche auch ohne Angaben starten. Mit den Filterfunktionen finden Sie jedoch schneller passende Stellenangebote.
Nutzen Sie in der Stellensuche den Filter „Postleitzahl (Dienstort)“ und wählen Sie den gewünschten Umkreis aus. So können Sie gezielt nach Stellen in Ihrer Region oder an einem bestimmten Ort suchen.
Ja, Sie können Stellen gezielt nach Tätigkeitsfeldern filtern. So lassen sich passende Angebote beispielsweise aus den Bereichen Kunst und Kultur, Naturwissenschaften oder dem Bereich Wirtschaft und Finanzen finden.
Ja, Sie können die Suchergebnisse nach Vollzeit- oder Teilzeitstellen eingrenzen.
Ja, nutzen Sie die Filterfunktion nach Ihrer höchsten Qualifikation, um passende Stellenangebote angezeigt zu bekommen.
Stellen bei kommunalen Arbeitgebern finden Sie auf kommunalen Stellenportalen sowie auf den Karriereseiten der jeweiligen Städte, Landkreise und Gemeinden. Stellen in der Bundesverwaltung finden Sie z. B. auf dem Stellenportal des Bundes oder auf den Karriereseiten der Bundesministerien.
Bewerbung
Details zum Bewerbungsverfahren, zu den einzureichenden Unterlagen sowie zu Fristen und Ansprechpersonen unterscheiden sich je nach Stelle und sind der jeweiligen Stellenanzeige zu entnehmen.
Sind für Sie mehrere ausgeschriebenen Stellen interessant, können Sie sich auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig bewerben.
Eine Initiativbewerbung über das Portal ist nicht möglich. Einige Behörden, insbesondere im IT-Bereich, freuen sich jedoch über Initiativbewerbungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Berufsprofilen im Bereich „Berufe entdecken“.
Inwieweit eine Verbeamtung möglich ist, ergibt sich regelmäßig aus der zugehörigen Stellenanzeige. Für eine Verbeamtung gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von Ihrem Einstieg:
- über den Vorbereitungsdienst
Im Regelfall ist für die Verbeamtung der Abschluss eines Vorbereitungsdienstes erforderlich (in bestimmten Bereichen auch „Referendariat“ bezeichnet). Er kombiniert fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte und vermittelt die für den Beruf notwendigen Kenntnisse. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit einer Qualifikationsprüfung. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie bereits auf Widerruf verbeamtet. - mit Berufserfahrung
Berufserfahrene bringen wertvolles Wissen und Fertigkeiten mit. Bei Berufen und Fachbereichen, für die kein Vorbereitungsdienst vorgeschrieben ist, ist eine Verbeamtung daher auch möglich, wenn Sie ein bestimmtes Maß an Berufserfahrung vorweisen können. Auch Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber kann für den Quereinstieg bei uns berücksichtigt werden. Ob eine Verbeamtung vorgesehen ist oder perspektivisch in Betracht kommt, kann im Rahmen Ihrer konkreten Bewerbung durch die zuständige Ansprechperson beantwortet werden.
Zentrales Auswahlverfahren für den nichttechnischen Verwaltungsdienst
Für die Vergabe der Ausbildungs- und Studienplätze im nichttechnischen Bereich der öffentlichen Verwaltung und Justiz führt der Landespersonalausschuss (LPA) jeweils einmal jährlich ein zentrales Auswahlverfahren durch.
In das Ergebnis des Auswahlverfahrens fließen ein:
- das Ergebnis der schriftlichen Auswahlprüfung (sogenannter „Beamtentest“) sowie
- bestimmte Schulnoten, abhängig von der angestrebten Qualifikationsebene.
Weiterführende Informationen:
- Ausbildung (zweite Qualifikationsebene, nichttechnischer Bereich)
- Duales Studium (dritte Qualifikationsebene, nichttechnischer Bereich)
Das Auswahlverfahren des LPA wird zentral bei den meisten Berufen im nichttechnischen Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (Einstieg zweite Qualifikationsebene, früher mittlerer Dienst) durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt unter lpa.bayern.de. Kaufmännische Lehrberufe, Fachausbildungen wie die zum Gerichtsvollzieher (erfordern bereits eine abgeschlossene Ausbildung) oder die Ausbildung im Justizwachtmeisterdienst gehören nicht hierzu. Näheres finden Sie im jeweiligen Ausbildungsprofil.
Für eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst (Einstieg zweite Qualifikationsebene) führt die Bayerische Polizei einen eigenen Einstellungstest durch. Bewerben Sie sich bei Interesse ausschließlich unter www.team.polizei.bayern.de.
Die Studienmöglichkeiten bei staatlichen Verwaltungen sind vielfältig – etwa in der Steuerverwaltung, der Justiz, der Bayerischen Polizei oder der Allgemeinen Inneren Verwaltung. Mit nur einer Anmeldung können Sie sich gleichzeitig für mehrere Studienrichtungen (Einstieg dritte Qualifikationsebene, früher gehobener Dienst) bewerben.
Hier finden Sie eine Übersicht der dualen Studiengänge im nichttechnischen Verwaltungsbereich. Die Anmeldung erfolgt unter lpa.bayern.de.
Einstellungsbehörden können das sogenannten Zweite-Chance-Verfahren durchführen. Dabei werden kurzfristig noch unbesetzte Restplätze vergeben. Erfolgreiche Teilnehmende des LPA-Auswahlverfahrens haben dabei jedoch Vorrang.
Entsprechende Angebote finden Sie unter Ausbildung und Duales Studium im Bereich „Offene Stellen“.
Einstellungsbehörden können bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Informieren Sie sich hierzu ebenfalls bei der von Ihnen gewünschten Einstellungsbehörde.
Wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben werden, ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren regelmäßig nicht möglich (§ 5 Abs. 4 Auswahlverfahrensordnung).
Stellenangebote veröffentlichen
Stellenangebote können von allen staatlichen Behörden der Bayerischen Landesverwaltung veröffentlicht werden. Kommunale Behörden sowie Bundesbehörden können keine Anzeigen einstellen. Landratsämter haben jedoch die Möglichkeit, zu besetzende staatliche Stellen über ihre jeweils zuständige Regierung veröffentlichen zu lassen.
Änderungen im Redaktionsbereich können von der für Sie zuständigen Kopfstelle (ihres Ressorts oder ihrer Hochschule) per E-Mail an hotline-karriereportal@lff.bayern.de gemeldet werden.
Wenn für Sie Redakteursrechte eingerichtet sind, können Sie sich mithilfe der Anleitung unter LfF Produkte: Karriereportal „zur Einrichtung eines Accounts im Karriereportal“ registrieren. Dort finden Sie auch alle weiteren Arbeitsanleitungen zur Eingabe von Stellen sowie zur Erstellung von News und Terminen. Neue Redakteursrechte oder Änderungen daran melden Sie bitte an Ihre Kopfstelle (ihres Ressorts oder ihrer Hochschule) zur Weiterleitung an den ServiceDesk.
Sonstiges
Der Freistaat Bayern ist als größter Arbeitgeber im Freistaat auch für ein Praktikum attraktiv. Während der Schulzeit oder im Rahmen von Studium und Ausbildung bieten Praktika, Pflichtwahlpraktika während des juristischen Vorbereitungsdienstes, Stipendien oder Volontariate ideale Einstiegsmöglichkeiten für eine Karriere beim Freistaat Bayern. Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie hier.
Aktuelle Praktikumsangebote finden Sie hier. Sollte Ihre Wunschbehörde dort kein Praktikum ausgeschrieben haben, lohnt sich eine direkte Kontaktaufnahme oftmals dennoch.
Nutzen Sie unser Kontaktformular.