Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Was kennzeichnet diesen Beruf?
Zu den wichtigsten Aufgaben der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gehört die Vollstreckung gerichtlicher Urteile und Beschlüsse. Um dem Gläubiger, der einen Prozess gewonnen hat, zu seinem Geld zu verhelfen, pfänden sie beispielsweise bewegliches Schuldnervermögen (z. B. Teppiche, Schmuck), versteigern es öffentlich und verteilen den Erlös in eigener Verantwortung. Sie sind auch für die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen, für die Durchführung von Zustellungen oder die Abnahme der Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung" bzw. "Offenbarungseid") zuständig. So stehen sie regelmäßig in Kontakt mit Menschen in sämtlichen Lebenslagen. Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs sind Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher weitgehend selbst verantwortlich.
Typische Aufgaben
- Durchsetzung von Urteilen und Beschlüssen des Gerichts
- Pfändung von beweglichem Schuldnervermögen
- Öffentliche Versteigerung des Schuldnervermögens
- Verteilung von Erlösen an die Gläubiger
- Zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Durchführung von Zustellungen
- Selbständige Organisation ihres Geschäftsbetriebs
Fachlaufbahn Justiz
Fachausbildung i.d.R. nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt
Erfolgreich abgeschlossene Qualifikationsprüfung zum Justizfachwirt (m/w/d)
Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen für befähigte Justizangestellte oder externe Quereinsteiger möglich
Nach erfolgreichem Abschluss der Gerichtsvollzieherprüfung Einstieg in die Besoldungsgruppe A8
Mögliche Einsatzbereiche
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind bei allen 73 Amtsgerichten in Bayern im Einsatz. Sie können jedoch – mit speziellen Aufgabenfeldern – auch in zentralen Stellen wie dem IT-Servicezentrum der Bayerischen Justiz oder der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz eingesetzt sein.
Was sollten Sie mitbringen?
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Engagement
- Eigeninitiative
- Verantwortungsbereitschaft
- Organisationsfreude
- Gute Ausdrucksweise
- Offener und respektvoller Umgang mit Menschen
- Flexibilität
- Sicheres Auftreten
- Fähigkeit zur Konfliktlösung
- Einfühlungsvermögen
- Verständnis für rechtliche Zusammenhänge
Details zur Ausbildung
Die 18-monatige Fachausbildung für den Beruf der Gerichtsvollzieherin bzw. des Gerichtsvollziehers gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel stattfinden. Die theoretische Ausbildung findet an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz statt und vermittelt fachspezifische Kenntnisse. Der praktische Teil der Ausbildung wird durch die Mitarbeit bei einer Gerichtsvollzieherin bzw. einem Gerichtsvollzieher ermöglicht.
Während Ihrer Ausbildung sind Sie verbeamtet und erhalten weiterhin Bezüge.
Nach der bestandenen Gerichtsvollzieherprüfung werden Sie in der Regel mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut und werden zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher ernannt.
Weitere Informationen, insbesondere zu Ausbildungsablauf und Lernstoff erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Interesse geweckt?
Für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher können Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie bei Bedarf auch andere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden.
Für die Einstellung bzw. Zulassung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München und Nürnberg sowie die Präsidentin des Oberlandesgerichts in Bamberg zuständig.
Ihre Anschriften lauten:
Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
(Tel. 089/5597-3139 oder -2250)
Zur Website des Oberlandesgerichts München
Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
(Tel. 0911/321-2647)
Zur Website des Oberlandesgerichts Nürnberg
Frau Präsidentin des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
(Tel. 0951/833-1120)
Zur Website des Oberlandesgerichts Bamberg
Weitere Informationen, insbesondere zu den Zulassungs- und Einstellungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Der Freistaat Bayern als
Arbeitgeber
Haben Sie Interesse an der Entwicklung innovativer Technologien, möchten Sie einen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten, sich in der Justiz für Gerechtigkeit einsetzen oder schlicht anpackend tätig sein? Durch die Vielfältigkeit der Ressorts im Freistaat Bayern haben Sie die Auswahl aus den verschiedensten Arbeitsbereichen, wenn Sie eine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolvieren und uns bei der Verwirklichung wegweisender Visionen unterstützen möchten.
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Dinge, die sonst nicht unerwähnt bleiben sollten
- Viel Abwechslung und ein breites Aufgabenspektrum
- Persönlicher Umgang mit Menschen
- Geregeltes Einkommen
- Zusätzliche Vollstreckungsvergütung und Bürokostenentschädigung
- Von wirtschaftlichen Entwicklungen unabhängiger, krisensicherer Arbeitsplatz
- Diverse Sozialleistungen (z. B. Beihilfe)
- Behördliches Gesundheitsmanagement
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf