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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Karriereportal des Freistaates Bayern ist bemüht, seine Website im Einklang mit der mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV), den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://sei-dabay.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte können eventuell aus folgenden Gründen nicht barrierefrei sein und folgende Fehler aufweisen:

  • Die Seite weist an einigen Stellen einen zu geringen Textkontrast auf
  • Einige Elemente werden vom Screenreader doppelt vorgelesen
  • Einige Seiten haben Fehler in der Überschriftenstruktur
  • Einige Linkbeschriftungen haben keinen Linktext oder sind nicht aussagekräftig
  • Es gibt Schaltflächen, welche eine kontextabhängige Beschriftung aufweisen

Im Karriereportal des Freistaates Bayern sei-dabay.de werden Stellenausschreibungen, Newsbeiträge und Termine von Behörden eingebettet. Auf die barrierefreie Darstellung der jeweiligen Eintragungen hat das Karriereportal keinen Einfluss. Sollten Sie bei dedizierten Stellenausschreibungen Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die ausschreibende Behörde. Sollten Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei sind, so wenden Sie sich gern an uns: sei-dabay@stmfh.bayern.de. Wir werden dies schnellstmöglich prüfen und beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.05.2024 erstellt.
Im Rahmen einer von Dritten vorgenommenen Bewertung wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.07.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter sei-dabay@stmfh.bayern.de. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie ebenfalls unter sei-dabay@stmfh.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Anschrift: Postfach 22 15 55, 80505 München
E-Mail: sei-dabay@stmfh.bayern.de 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de 
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html 
 

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