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Faire Bezahlung

Besoldung im Beamten- und Richterbereich

Rechtsgrundlage und Zusammensetzung der Besoldung 

Bayerische Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten ihre Bezüge auf Grundlage des Bayerischen Besoldungsgesetzes. Die wichtigsten Bestandteile der Besoldung sind das Grundgehalt sowie der Orts- und Familienzuschlag. Ergänzt werden diese ggf. durch Zulagen, Zuschläge und Vergütungen. Hinzu kommen die jährliche Sonderzahlung (sog. „Weihnachtsgeld“) und vermögenswirksame Leistungen.

Und was bedeutet das nun konkret?

  • Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe des jeweils verliehenen Amtes sowie der Stufe und lässt sich transparent aus den Grundgehaltstabellen ermitteln, die als Anlage 3 zum Bayerischen Besoldungsgesetz gehören. In der Regel sind die Sätze der Besoldungsordnung A, im Bereich der Richter und Staatsanwälte die der Besoldungsordnung R einschlägig. 

  • Personen, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden, erhalten einen Anwärtergrundbetrag lt. Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz

  • Durch den Orts- und Familienzuschlag werden die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes und die Familienverhältnisse der Beamtin oder des Beamten berücksichtigt.

Gibt es Abzüge? Oder: Mehr Netto vom Brutto?

Gut zu wissen: Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes verbleibt „mehr Netto vom Brutto“. Denn sie müssen von ihren Bezügen keine Pflichtbeiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Bezüge vermindern sich daher nur um steuerliche Abzüge (insb. Lohnsteuer) und um die noch zu zahlenden Beiträge zur (die Beihilfe ergänzenden) privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der monatlich zur Verfügung stehende Betrag ist daher höher als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Weitere Infos

Tarifentgelt für Angestellte

Auch Tarifbeschäftigte beim Freistaat Bayern haben finanziell eine gute Wahl getroffen! Denn für sie gilt der mit den Gewerkschaften vereinbarte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Darin werden die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen, zu denen auch die Vergütung gehört, festgeschrieben. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern profitieren von einem festen, aus den Entgelttabellen des Tarifvertrags transparent ermittelbaren Grundentgelt, das sich nach Entgeltgruppen und Stufen bemisst. Ergänzt wird dieses durch ggf. einschlägige Zulagen, Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen sowie die Jahressonderzahlung (sog. „Weihnachtsgeld“).

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