Pflichtwahlpraktikum
im juristischen Vorbereitungsdienst
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, ein Pflichtwahlpraktikum im Bayerischen Landtag zu absolvieren. Weitere Informationen, insbesondere zum Bewerbungsverfahren und zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, finden Sie unter www.bayern.landtag.de/parlament/verwaltung/karriere/praktika.
Pflichtwahlpraktika können in den Landratsämtern, Regierungen, Bezirken, Landesämtern im Geschäftsbereich des Innenministeriums, Verwaltungsgerichten oder im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, absolviert werden.
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, je nach dem gewählten Berufsfeld ihr Pflichtwahlpraktikum bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, dem Bayerischen Obersten Landgericht oder Staatsanwaltschaften zu absolvieren. Nähere Informationen hierzu erteilen die Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte.
Auch an Bayerns Arbeitsgerichten oder Sozialgerichten können Referendare ihr Pflichtwahlpraktikum gemäß § 49 JAPO absolvieren. Für Bewerbungen wenden Sie auch hier bitte an das jeweilige Gericht. Weitere Informationen zu den Praktikumsmöglichkeiten finden Sie
für die bayerischen Sozialgerichte unter
https://www.lsg.bayern.de/karriere-und-ausbildung/stellenangebote-und-praktika/index.php,für die südbayrischen Arbeitsgerichte unter
https://www.lag.bayern.de/muenchen/beruf/index.php undfür die nordbayerischen Arbeitsgerichte unter
https://www.lag.bayern.de/nuernberg/beruf/index.php.
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, ein Pflichtwahlpraktikum im Berufsfeld Steuerrecht an den Finanzämtern, dem Bayerischen Landesamt für Steuern oder dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu absolvieren.
Unter https://www.finanzamt.bayern/finanzaemter finden Sie eine Liste der bayerischen Finanzämter mit Links auf deren Internetseiten und deren Kontaktdaten (Rubrik „Ausbildung und Karriere“). Bei Interesse an einem Pflichtwahlpraktikum am Bayerischen Landesamt für Steuern finden Sie nachfolgend https://www.lfst.bayern.de/ausbildung-karriere/praktikum-schnuppertag weitere Informationen.
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, ein Pflichtwahlpraktikum in dem Berufsfeld Justiz in den Justizvollzugsanstalten in Bayern zu absolvieren.
Die Adressen der bayerischen Justizvollzugsanstalten finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/ueberblick.
Rechtsreferendare können sich für ein Pflichtwahlpraktikum im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und den bayernweiten Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewerben.
Weitere Informationen für Praktika bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft finden Sie unter https://www.lfl.bayern.de/stellenausschreibungen.
Sie können Ihr Pflichtwahlpraktikum im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes im Berufsfeld 2 (Verwaltung) bei einem Verband der Bayerischen Polizei in der Regel in einem Rechtssachgebiet absolvieren. Während des Praktikums haben Rechtsreferendare die Gelegenheit, erste Einblicke in die juristische Arbeit innerhalb der Polizeiverwaltung zu gewinnen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unmittelbar an die für Sie örtlich in Frage kommenden Polizeiverbände, Kontaktdaten sind im Internet veröffentlicht unter https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/index.html.
Pflichtwahlpraktika können entweder direkt beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, in einer Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales oder an einem Sozialgericht oder Arbeitsgericht in Bayern absolviert werden. Weitere Informationen zu den Praktikumsmöglichkeiten finden Sie
für das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter
https://www.stmas.bayern.de/karriere-ausbildung/Referendariat.php,für das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter
https://www.zbfs.bayern.de/behoerde/karriere/stellenangebote/index.php,für die bayerischen Sozialgerichte unter
https://www.lsg.bayern.de/karriere-und-ausbildung/stellenangebote-und-praktika/index.php,für die südbayrischen Arbeitsgerichte unter
https://www.lag.bayern.de/muenchen/beruf/index.php undfür die nordbayerischen Arbeitsgerichte unter
https://www.lag.bayern.de/nuernberg/beruf/index.php.
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, ein Pflichtwahlpraktikum in den Berufsfeldern Verwaltung, Wirtschaft, Internationales Recht oder Europarecht beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu absolvieren.
Rechtsreferendare können sich beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für ein Pflichtwahlpraktikum in den vier Berufsfeldern Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Rechtsanwaltsstation bewerben. Einsatzmöglichkeiten bestehen in Abhängigkeit vom gewählten Berufsfeld sowohl am Staatsministerium als auch im nachgeordneten Bereich (Landesbaudirektion, Staatliche Bauämter).
Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.ich-bau-bayern.de/ausbildung/rechtsreferendare/index.html.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales wurde 2018 als das erste seiner Art in ganz Deutschland gegründet. Das Digitalministerium treibt den Ausbau der digitalen Dienste und Leistungen im Freistaat voran – für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Es setzt sich für neue Technologien ein und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Transformation. Rechtsreferendare können im Rahmen ihres Pflichtwahlpraktikums Erfahrungen im Ausbau der digitalen Dienste und Leistungen im Freistaat Bayern sammeln. Ansprechpartner und Informationen zur Bewerbung: https://www.stmd.bayern.de/ministerium/karriere/