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Ein Bild von dem Testimonial Jessica, Verwaltungswirtin

Zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten der Ausbildung

Was wir Ihnen bieten

Berufsausbildung im Beamtenverhältnis
an den Verwaltungsschulen des Freistaates

Wollen Sie bereits während Ihrer Berufsausbildung verbeamtet sein? Beim Freistaat Bayern ist das in den meisten Fällen möglich, wenn Sie sich für einen der vielen Ausbildungsberufe im nichttechnischen Bereich entscheiden. Aufgrund der bedarfsorientierten Einstellung werden Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung regelmäßig bei Ihrer Einstellungsbehörde dauerhaft ins Beamtenverhältnis übernommen.

Der Freistaat Bayern organisiert die Berufsausbildung in den „klassischen“ Verwaltungsbereichen des nichttechnischen Dienstes traditionell verwaltungsintern. Der fachtheoretische Teil findet dabei an den verschiedenen Verwaltungsschulen des Freistaates statt. Solche Schulen und Akademien decken nicht nur den allgemeinen Verwaltungsbereich, sondern auch die Fachbereiche Polizei, Finanzen, Soziales, Justiz ab. 

Für die Verbeamtung als solche gelten bestimmte Anforderungen, z. B. im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit, die Verfassungstreue, auf ein bestimmtes Höchstalter oder die gesundheitliche und charakterliche Eignung. Hierfür sind im Rahmen des Einstellungsprozesses entsprechende Nachweise zu erbringen. 

Während der Dauer Ihrer Berufsausbildung erhalten Sie monatlich eine Ausbildungsvergütung, den sogenannten Anwärtergrundbetrag, von 1.359,93 € brutto. Jeweils vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 sind es ab 1. November 2024 sogar 100 € mehr und ab 1. Februar 2025 steigt die Vergütung nochmals um 50 €.

Der fachtheoretische Unterricht ist in vielen Fachbereichen an den jeweiligen Standorten der Verwaltungsschulen zentralisiert. Sie werden dann in Abhängigkeit vom gewählten Fachbereich beispielsweise in Ansbach, Dinkelsbühl oder Herrieden, in Pegnitz, in Straubing oder in Wasserburg am Inn unterrichtet. Dort ist auch für Unterkunft und Verpflegung gesorgt, so dass Sie sich voll auf Ihre Ausbildung konzentrieren können. 

Im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung haben Sie sogar die Wahl: Sie können Ihre Ausbildung heimatnah an einem der dezentralen Standorte der Bayerischen Verwaltungsschule absolvieren oder sich für die Ausbildung im Internat der Bayerischen Verwaltungsschule in Neustadt a.d. Aisch entscheiden.

Ausbildung beim Freistaat Bayern
nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Möchten Sie Ihren Beruf gern zusammen mit Auszubildenden anderer Arbeitgeber an einer Berufsschule erlernen, ohne auf den Freistaat Bayern als starken Partner in den Praxisphasen im Ausbildungsbetrieb verzichten zu müssen? Auch das ist in verschiedenen Ausbildungsberufen möglich.

Nicht für alle Ausbildungsberufe ist es notwendig, die Ausbildung ausschließlich verwaltungsintern zu organisieren. Dies gilt v. a. dann, wenn es um Berufe geht, in der die Spezifika der Verwaltung keine übergeordnete Rolle spielen und mit den zahlreichen Berufsschulen hochkompetente Stellen für den fachtheoretischen Teil der Berufsausbildung existieren. Dies ist v. a. bei den technischen Berufen der Fall, aber auch im kaufmännischen Bereich erfolgt die Ausbildung in dieser Weise. 

Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie vom Freistaat Bayern monatlich eine Vergütung nach Tarifvertrag (TVA-L BBiG), die je nach Ausbildungsjahr gestaffelt ist. Sie beträgt brutto aktuell 1.086,82 € im ersten Ausbildungsjahr, 1.140,96 € im zweiten, 1.190,61 € im dritten und 1.259,51 € im vierten Ausbildungsjahr. Ab 1. November 2024 sind es jeweils 100 € mehr im Monat und ab 1. Februar 2025 steigt die Vergütung nochmals um je 50 € .

Sie schließen mit dem Freistaat Bayern einen Ausbildungsvertrag ab. Die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Praxisphasen leisten Sie bei Ihrer Einstellungsbehörde des Freistaates Bayern.

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