Ausbildung zur Justizwachtmeisterin (weiblich, § 20 Abs. 1 Ziff. 2 AGG) beim Amtsgericht München
ab dem 01.05.2025
Stellenbeschreibung
Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes erfüllen bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.
Sie werden eingesetzt
- zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Justizgebäuden
- bei der Durchführung von Eingangskontrollen der Besucher eines Justizgebäudes
- zum Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen
- für die Erteilung von Auskünften im Dienstgebäude
- zur Abwicklung des Posteingangs- und ausgangs der Justizbehörde
- in der Justizverwaltung.
Anforderungen:
Als Bewerberin für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst müssen Sie persönlich und fachlich geeignet sein:
- qualifizierender Haupt- bzw. Mittelschulabschluss oder eine entsprechende Schulbildung
- abgeschlossene Berufsausbildung
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- übrige beamtenrechtliche Voraussetzungen (zum Beispiel Altersgrenze).
Wir erwarten Einsatzbereitschaft und Teamgeist, Sozialkompetenz, körperliche Belastbarkeit und sportliche Grundfähigkeiten. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch eine bestandene Sportprüfung bei der Justiz (gem. § 15 Satz 2 und 3 ZAPO) nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit Bezahlung nach dem geltenden Tarifvertrag (TV-L, Entgeltgruppe 4).
Die Ausbildung im Justizwachtmeisterdienst dauert 18 Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung bei Gericht und in die fachtheoretische Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist nach bestandender Prüfung die Übernahme in ein Beamtenverhältnis vorgesehen.
Das Angebot beschränkt sich aus sachlichen Gründen auf weibliche Bewerberinnen, da die Stelleninhaberin Personen- und Zutrittskontrollen bei Gerichtsbesucherinnen durchzuführen hat, § 20 Abs. 1 Ziffer 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Weitere Informationen zum Berufsbild und zu den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter dem Link: www.justiz.Bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister
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