Justizwachtmeister am Landgericht Würzburg (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Die Tätigkeiten des Justizwachtmeisterdienstes umfassen
- Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
- Besorgung des Auskunftsdienstes im Dienstgebäude,
- Besorgung des Postein- und ausgangs bei den Justizbehörden,
- Mithilfe in der Justizverwaltung (z. B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestands, Mitarbeit im Büchereidienst)
- Fahren des Dienstkraftwagens,
- Verrichtung von Hausmeisterdiensten.
Anforderungen:
Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung im Justizwachtmeisterdienst (erste Qualifikationsebene) müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
Als Justizwachtmeisterin bzw. -wachtmeister kann eingestellt werden, wer:
- eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen hat,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, als Schwerbehinderte/-r das für den Justizwachtmeisterdienst und die für die unten angeführten speziellen Anforderungen erforderliche Mindestmaß an körperlicher und sportlicher Eignung nachweisen kann und
- bereit ist, eine mindestens achtzehnmonatige Ausbildung zu absolvieren.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Noch nicht verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber, die sich um Einstellung in die erste Qualifikationsebene bewerben, müssen zusätzlich die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachweisen, insbesondere:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse).
Spezielle Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen körperlich belastungsfähig sein; eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, an einer Ausbildung in der einsatzbezogenen Selbstverteidigung ohne Gesundheitsgefährdung teilzunehmen; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwanges geeignet sein. Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit ist durch eine Sportprüfung nachzuweisen, welche vor der Einstellung abzulegen ist.
Link zur Sportprüfung und weiteren Informationen:
https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/
Besondere Vorbildung und/oder Prüfungen:
Bewerberinnen und Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt. Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister sowie der Vorbereitungsdienst dauern 18 Monate. Sie gliedern sich in die praktische Unterweisung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in die fachtheoretische Ausbildung bei der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz,
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/justizeinrichtungen
Bewerben Sie sich per E-Mail oder Post mit Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschluss-, ggf. Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen
Kontakt
Zur Webseite
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg
E-Mail:
poststelle@lg-wue.bayern.de
Telefon: 0931/381-1011
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