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Nachwuchsprofessur im Praxis-Track (m/w/d) 50 % analog W1 (im privatrechtlichen Dienstverhältnis) für Digitalisierung in der Physiotherapie

Stellenbeschreibung

Für die Fakultät für Angewandte Gesundheits- und Sozialwissenschaften (GSW) besetzen wir ab dem Wintersemester 2025/2026 eine

Nachwuchsprofessur im Praxis-Track (m/w/d) 

50 % analog W1 (im privatrechtlichen Dienstverhältnis) 

für

Digitalisierung in der Physiotherapie

Kennziffer  2025-117-PROF-GSW

 

Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die Kenntnisse aus dem Bereich Innovation und Digitalisierung in der Physiotherapie mitbringt. Ziel der Nachwuchsprofessur Digitalisierung in der Physiotherapie ist es, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu bieten, sich in diesem zukunftsweisenden Forschungsfeld zu etablieren und an innovativen Lehr- und Forschungsprojekten mitzuwirken. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die bereits ihre Promotion abgeschlossen haben und die 3 Jahre außerhochschulische Praxiserfahrung nachholen möchten (Praxis-Track). Diese Nachwuchsprofessur ist auf 3 Jahre befristet und umfasst eine 50 % W1-Professur. Die anderen 50 % sollen durch eine Anstellung in einem Unternehmen (Praxispartner) finanziert werden. Mit dem Ende der Nachwuchsprofessur soll die noch fehlende Einstellungsvoraussetzung im Sinne des Art. 57 erbracht sein, sodass die Kandidatin bzw. der Kandidat die Berufungsfähigkeit für eine W2-Professur an einer HAW erlangt. 

 

Die Nachwuchsprofessur umfasst

  • die Übernahme von Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS aus den oben genannten Gebieten
  • die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten sowie die Beteiligung an Projekten (regional, national und international) der angewandten Forschung und Entwicklung
  • die Übernahme allgemeiner Grundlagenfächer in Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät GSW sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika
  • die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement in der Weiterbildung
  • die Mitarbeit an dem Schwerpunkt „Digitalisierung in der Physiotherapie“
  • die Möglichkeit der Qualifizierung zur Berufungsfähigkeit auf eine W2-Professur für die fehlende Voraussetzung i. S. D. Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG i. V. m. Art. 64 BayHIG. Der erfolgreiche Qualifikationserwerb wird zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen eines qualitätsgesicherten Evaluationsverfahrens durch die Hochschule festgestellt.

Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des BayHIG.

 

Was Sie mitbringen

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Studienrichtung Physiotherapie
    (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
  • den Nachweis einer abgeschlossenen Promotion
  • inner- oder außerhochschulische berufliche Praxis nach dem Hochschulabschluss von mindestens 2 Jahren entsprechend der Vorgaben des Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG
  • einen Praxispartner mit der Möglichkeit einer 50%igen Anstellung für die Laufzeit der Nachwuchsprofessur im Praxistrack
  • alternativ kann zur Auswahl des Praxispartners auf das Netzwerk der Hochschule zurückgegriffen werden. Dies ist bis zu Beginn der Anstellung zu klären
  • didaktische und pädagogische Eignung
  • Lehrerfahrung in den o.g. Gebieten

Das bieten wir

  • eine 50 % Vergütung analog zur BesGr. W1 im privatrechtlichen Dienstverhältnis
  • ein innovatives Lehr- und Forschungsumfeld
  • große Gestaltungsmöglichkeiten in Lehre und Forschung
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem innovativen und kollegialen Umfeld mit hohem Teamgeist
  • vielfältige Möglichkeiten, Familie und Beruf in einem hochattraktiven Lebensumfeld zu vereinbaren
  • umfangreiche Möglichkeiten zur didaktischen Weiterbildung und zu fachlichem Austausch

Die Technische Hochschule Rosenheim verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern, unabhängig von deren Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter und sexuellen Identität, zu fördern. Wir möchten qualifizierte Frauen, die sich für eine Tätigkeit in Forschung und Lehre begeistern können, ausdrücklich zu einer Bewerbung motivieren. Sie können sich gerne an das Büro der Hochschulfrauenbeauftragten unter der E-Mail frauenbeauftragte@th-rosenheim.de wenden. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Damit wir Ihre Bewerbung effizient und zeitnah bearbeiten können, bewerben Sie sich bitte online über unser Bewerbermanagement (Bewerbungsschluss: 29.06.2025).

Hinweise zu den nötigen Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage unter 
www.th-rosenheim.de/die-hochschule/karriere-an-der-th-rosenheim/professuren

 Bei Rückfragen zu den formellen Berufungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Schober, 
Tel. 08031 805-2268, E-Mail: Thomas.Schober@th-rosenheim.de.
Bei Rückfragen zu den fachlichen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Berufungsausschusses Frau Prof. Elisabeth Wildmoser, E-Mail: Elisabeth.Wildmoser@th-rosenheim.de.

Bewerbungsfrist: 29.06.2025

Dienstort
83024 Rosenheim

Arbeitszeit
Vollzeit

Job Kennziffer
2025-117-PROF-GSW

Offene Stellen
1
Bewerbungsfrist: 29.06.2025

Kontakt

Einstellungs­behörde
Technische Hochschule Rosenheim
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