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Justizhelferin (w) beim Amtsgericht Viechtach

Stellenbeschreibung

Wir suchen zum 01.04.2026 eine engagierte Person in Vollzeit als Justizhelferin zur Ausbildung für die Laufbahn Justizwachtmeisterdienst (weiblich), zunächst befristet bis 30. 09.2027. Sie durchlaufen eine qualifizierte Ausbildung mit praktischen Einsätzen in unserer Dienststelle und werden auf die Aufgaben einer Justizwachtmeisterin vorbereitet.

Über uns

Das Amtsgericht Viechtach ist eine moderne Dienststelle des bayerischen Justizsystems und betreut sowohl zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten als auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in unserer Region. Wir legen Wert auf kollegiales Miteinander, fachliche Weiterbildung und einen bürgernahen Service.

Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt, die in der Regel durch Ablegen einer Sportprüfung gem. § 15 Satz 2 und 3 ZAPO- J nachzuweisen ist. Inhalte der Prüfung sind körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer. Eine Übersicht der abzulegenden Disziplinen finden Sie hier:

    Microsoft Word - Übersicht_über_die_einzelnen_Disziplinen_(Anlage).docx

  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
    • Nachweis der Verfassungstreue,
    • Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres) 
    • charakterliche Eignung (Keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse).

Weitere Anforderungen

  • Interesse an einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst und an rechtlich geprägten Abläufen 
  • Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit)
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein 
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und serviceorientiertes Auftreten 
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute PC-Kenntnisse
  • Bereitschaft zu flexiblen Dienstzeiten 
  • Bereitschaft, eine mindestens achtzehnmonatige Ausbildung zu absolvieren
  • Freude an Teamarbeit und am Umgang mit Menschen
  • Selbständige, flexible und sorgfältige Arbeitsweise

Schwerbehinderte Bewerberinnen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerberinnen. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Spezielle Anforderungen

  • Die Bewerberinnen müssen körperlich belastungsfähig sein; eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet. 
  • Die Bewerberinnen müssen in der Lage sein, an einer Ausbildung in der einsatzbezogenen Selbstverteidigung ohne Gesundheitsgefährdung teilzunehmen; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwanges geeignet sein. 
  • Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit ist durch eine Sportprüfung nachzuweisen, welche vor der Einstellung abzulegen ist.

Link zur Sportprüfung und weiteren Informationen:

https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/

Besondere Vorbildung und/oder Prüfungen:

Bewerberinnen für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelferin eingestellt. Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin sowie der Vorbereitungsdienst dauern 18 Monate. Sie gliedern sich in die praktische Unterweisung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in die fachtheoretische Ausbildung bei der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz,

Bayerische Justizakademie – Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Wir bieten

  • Strukturierte, praxisnahe Ausbildung mit fachlichen Begleitmaßnahmen 
  • Kompetentes, kollegiales Arbeitsumfeld in einer öffentlichen Institution 
  • Möglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung und Übernahme im Anschluss an die Ausbildung (bei Eignung und Bedarf) 
  • Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit attraktiven Sozialleistungen wie z.B.
  • vermögenswirkliche Leistungen,  Jahressonderzahlung, 
  • 30 Tage Erholungsurlaub, Überstundenausgleich in Freizeit, betriebliches Gesundheitsmanagement, kostenfreier Parkplatz, kostenfreies Trinkwasser, etc.
  • Das Amtsgericht Viechtach ist eine Behörde mit rund 60 Mitarbeitern, die Gemeinschaft ist für uns ein hoher Wert
  • Vergütung nach den einschlägigen tarifrechtlichen Bestimmungen*

*Hinweis: Konkrete Vergütung und Eingruppierung richten sich nach der Qualifikation und den geltenden Rechtsvorschriften. 

Die Einstellung erfolgt während der Ausbildung in Entgeltgruppe 4 TV-L.
Nach 18 Monaten ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Gewährung einer Zulage für Justizwachtmeister ist möglich.

Bewerbung

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse/Qualifikationsnachweise, ggf. Nachweis der Schwerbehinderung, etc.) bis spätestens 11.03.2026 an:

poststelle@ag-vit.bayern.de

Natürlich behandeln wir Ihre Bewerbung und Rückfragen vertraulich. Eine Antwort erhalten Sie zeitnah. Reisekosten und sonstige Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch können nicht übernommen werden.

Kontakt / Fragen

Bei fachlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an die Personalstelle des Amtsgerichts Viechtach, Herrn Degenhardt, Telefon: 09942 / 958-142 (Mo–Fr, 9–12 Uhr).

Arbeitsort

Mönchshofstraße 29, 94234 Viechtach


Befristung
30.09.2027

Arbeitszeit
Vollzeit

Offene Stellen
1

Kontakt

Einstellungs­behörde
Amtsgericht Viechtach
Zur Webseite

Ansprechperson
Thomas Degenhardt
Amtsgericht Viechtach
Mönchshofstraße 29
94234 Viechtach

E-Mail: poststelle@ag-vit.bayern.de
Telefon: 09942 958-142

Einsatzort(e)

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