Lebensmittelkontrolleur (m/w/d) bzw. zur Ausbildung Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Die Regierung von Niederbayern sucht für das Landratsamt Rottal-Inn eine/n
Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d) zur Ausbildung bzw.
eine/n bereits ausgebildete/n Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)
Das Aufgabengebiet der zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzenden Stelle umfasst u. a. die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die Kontrolle der lebensmittelverarbeitenden Betriebe, Probenziehungen, Mitwirkung bei der Ahndung von Verstößen, Risikoanalyse, Verwaltungstätigkeit und Statistik.
Vorausgesetzt wird die bestandene Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die bestandene staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung (z. B. Lebensmittelverarbeitungstechnik).
Vorausgesetzt werden zudem die Bereitschaft, die grundsätzlich zweijährige Ausbildung in einem Arbeitsverhältnis als Tarifbeschäftigte/r (m/w/d) zu absolvieren, die fachliche und persönliche Eignung für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis, die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Außendienst, die Fahrerlaubnis der Klasse B, hohe Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit sowie gute EDV-Kenntnisse.
Die Ausbildung ist in Vollzeit abzuleisten. Nach Abschluss der Ausbildung steht nur mehr eine Teilzeitstelle mit einem Arbeitszeitumfang von 70 v.H. (28 Wostd.) zur Verfügung.
Für Bewerber/innen (m/w/d), die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d) verfügen und die Qualifikation für die Fachlauflaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, fachlicher Schwerpunkt „technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher“ besitzen, steht eine Teilzeitstelle mit einem Arbeitszeitumfang von 70 v.H. mit grundsätzlich maximal der Wertigkeit der BesGr. A 7 zur Verfügung.
Höhere Besoldungsgruppen bedürfen einer Abklärung im Einzelfall. Ein möglicher Versetzungszeitpunkt ist noch mit der Personal verwaltenden Dienststelle zu verhandeln.
Das Einverständnis zur Einsichtnahme in die vollständige Personalakte ist zu erteilen. Von dieser Ermächtigung würden wir jedoch erst bei Bedarf in der letzten Entscheidungsphase Gebrauch machen.
Die Vergütung erfolgt nach TV-L bzw. nach der Verbeamtung gemäß den einschlägigen besoldungsrechtlichen Bestimmungen.
Die Stelle ist nach Abschluss der Ausbildung grundsätzlich auch teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die vollumfängliche Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGIG) wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung – uneingeschränkte Außendienstfähigkeit vorausgesetzt – bevorzugt berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Schwerbehinderung im Anschreiben oder Lebenslauf an und fügen Sie einen Nachweis bei.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen übersenden Sie bitte bis zum 28.11.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal INTERAMT ein.
Für nähere Informationen und Auskünfte stehen Ihnen Herr Dr. Plendl (fachlich) am Landratsamt (Veterinäramt) Rottal-Inn, Tel. 08561/20-406 und an der Regierung von Niederbayern Herr Westermeier (personalrechtlich), Tel. 0871/808-1182 zur Verfügung.
Kontakt
Zur Webseite
Telefon: +49 871 808-1182
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