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Studienförderung IT
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Stellenbeschreibung

Sie studieren Informatik (Bachelorstudiengang) und sind auf der Suche nach interessanten Praxiserfahrungen während Ihres Studiums, die Ihnen den Einstieg in Ihr künftiges Berufsleben ermöglichen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wie bieten Ihnen eine Studienförderung ab dem 4. Semester Ihres IT-Studiums. Dabei erhalten Sie eine monatliche Förderung in Höhe von 415 Euro (sowohl während der Vorlesungs- als auch während der vorlesungsfreien Zeiten) und haben gleichzeitig die Möglichkeit, die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten in großen staatlichen IT-Behörden mit einem breiten Aufgabenspektrum kennenzulernen. 

Was wir von Ihnen erwarten:

  • Sie haben bereits zwei Semester in einem IT-Studiengang studiert und wollen Ihr Studium ziel- und abschlussorientiert weiterbetreiben.
  • Sie haben Interesse, bereits während Ihres Studiums praktische Erfahrungen in einer staatlichen IT-Behörde zu sammeln und so Ihre Kenntnisse aus dem Studium in unterschiedlichen Aufgaben- und Einsatzgebieten zu erproben. Weitere Informationen zu den Praxisphasen finden Sie unter Ablauf der Studienförderung.
  • Sie betreiben Ihr Studium ernsthaft und erreichen mindestens 75 Prozent der in diesen Semestern möglichen Leistungspunkte.
  • Sie erstellen Ihre Abschlussarbeit in Kooperation mit Ihrer zugeordneten IT-Behörde. 

Was wir bieten:

  • Monatliche Zahlung einer Studienförderung in Höhe von 415 Euro ab dem 4. Semester für die gesamte restliche Dauer Ihres Studiengangs, längstens für die noch ausstehende Regelstudienzeit zzgl. eines Semesters.
  • Einblick in die staatliche IT-Infrastruktur und praktische Erfahrungen in einer der großen staatlichen IT-Behörden (Näheres unter Die teilnehmenden IT-Behörden).
  • Unterschiedliche Einsatzbereiche im IT-Umfeld, u. a. mit zukunftssicheren Technologien und in einem starken Team.
  • Sehr gute Chancen auf einen Berufseinstieg im öffentlichen Dienst nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums.

Ablauf der Studienförderung:

Für die Dauer der Studienförderung werden Sie einer der vier IT-Behörden fest zugeordnet, an der Sie die in Ihrer Studienordnung ggfs. vorgesehenen Praxisphasen ableisten sowie die Bachelorarbeit und etwaige Schriftliche Arbeiten anfertigen. Kurz vor Beginn Ihres 4. Semesters nehmen Sie mit den übrigen Förderstudentinnen und -studenten an einer Einführungsveranstaltung teil, bei der Sie die gesamte Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten für Informatikerinnen und Informatiker in den vier IT-Behörden kennenlernen, und zum Ende Ihrer Studienförderung an einer Abschluss- bzw. Feedbackveranstaltung. Während der Semester (ausgenommen das Praxissemester und das Semester, in welchem die Bachelorarbeit angefertigt wird) hospitieren Sie über jeweils 40 bis 80 Stunden (mindestens 60 Stunden, es sei denn, das Studium lässt nicht mehr als 60 Stunden zu) an Ihrer Behörde. Die Anwesenheitszeiten gestalten Sie individuell und flexibel nach Ihren Stundenplänen mit der Behörde. 

Voraussetzungen für eine Bewerbung: 

Für die Studienförderung IT können Sie sich bewerben, wenn Sie an einer bayerischen Hochschule im 3. Semester im IT-Bereich (ausgenommen nicht einschlägige Bereiche wie bspw. die medizinische Informatik) studieren, einen Bachelorabschluss anstreben und überdurchschnittliche Leistungen erbringen. 

Voraussetzung für die Vergabe einer Studienförderung ist, dass Sie nicht bereits hauptamtlich / hauptberuflich in der Verwaltung beschäftigt sind (nicht vom Ausschluss erfasst ist eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft). 

Für das Sommersemester 2027 können Sie sich bis zum 13. November 2026 unter Bewerbung oder per E-Mail an studienfoerderung-it@bayern.de bewerben. Informationen zum Datenschtuz finden Sie hier. Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung neben den üblichen Angaben zu Ihrer Person (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) auch folgende Informationen bzw. Unterlagen ein: 

  • Ihre Hochschule und Ihren Studiengang
  • Mathematiknote aus dem Abitur bzw. entsprechende Note des für die Hochschulreife maßgeblichen Abschlusszeugnisses
  • Notendurchschnitt aus den ersten beiden Semestern
  • Bewerbungsunterlagen (Abiturzeugnis bzw. für die Hochschulreife maßgebliches Abschlusszeugnis, Notennachweis der ersten beiden Semester, Lebenslauf)
  • Bestätigung, dass Sie nicht bereits hauptamtlich / hauptberuflich in der Verwaltung beschäftigt sind (nicht vom Ausschluss erfasst ist bspw. eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft)
  • Bitte geben Sie eine, maximal zwei bevorzugte Behörde(n) - siehe Die teilnehmenden Behörden - an, der Sie für die Praxisphasen während der Studienförderung zugeordnet werden möchten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für die Studienförderung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zum Sommersemester 2027! 

Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an 089/2306-2202 (siehe auch Kontakt / Bewerbung) oder per E-Mail an studienfoerderung-it@bayern.de wenden.

Wir freuen uns auf Sie!

Bewerbungsfrist: 13.11.2026
Logo: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Dienstort
verschiedene Dienstorte in Bayern
Bewerbungsfrist: 13.11.2026

Kontakt

Einstellungs­behörde
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
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Ansprech­partnerin
Frau Nadine Langner

E-Mail: studienfoerderung-it@bayern.de
Telefon: 089/2306-2202

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